Der Kanton Aargau fristete bisher bezüglich Grundstückgewinnsteuer (GGSt) ein Nischendasein. Im Gegensatz zu den anderen Kantonen in der Schweiz kannte der Aargau kein gesetzliches Pfandrecht für die Grundstückgewinnsteuer. Dass sich das nun bereits ab dem 1. Januar 2020 ändert, entschied der Grosse Rat Mitte November 2019. Die Umsetzungszeit ist kurz und stellt Notare und Steuerämter vor Herausforderungen.